MP2 IT-Solutions: Barrierefreiheitserklärung.
Weil digitale Barrierefreiheit für alle wichtig ist.

Digitale Barrierefreiheit – ein zentrales Anliegen bei MP2 IT-Solutions.

MP2 IT-Solutions ist stets bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2. Dezember 2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die MP2-Website www.mp2.at.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Systeme wie auch Websites, Apps und digitale Dokumente so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Voraussetzungen. Ziel ist es, allen Nutzer:innen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen zu ermöglichen. Zweck dieser MP2-Barrierefreiheitserklärung ist es, transparent darzulegen, inwieweit die Website barrierefrei ist, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie Barrieren gemeldet werden können.


Digitale Barrierefreiheit: Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen.

Unsere MP2-Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen bestehen nach dem unten angeführten Stand der Erklärung. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

    • Ältere PDF-Dokumente und Downloads enthalten möglicherweise keine barrierefreien Alternativen.
    • Eingebettete Videos verfügen nicht immer über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
    • Bestimmte interaktive Komponenten oder Web-Apps sind nicht vollständig mit Screenreadern oder Tastatursteuerung kompatibel.
    • Einzelne Designelemente oder Farbkontraste entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen der WCAG 2.1.
    • Ältere Bilder und Medieninhalte enthalten möglicherweise keine Alternativtexte

  2. Unverhältnismäßige Belastung: vorübergehend nicht vereinbar – nach unten angeführten Stand derzeit nicht zutreffend.

  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften – derzeit nicht zutreffend.

Erstellung dieser MP2-Erklärung zur Web Accessibility.

Diese Erklärung wurde im März 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Februar 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Digitale Barrierefreiheit: Feedback & Kontakt.

Die Angebote und Services auf der MP2-Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Usability und Accessbility ein zentrales Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – wie zB Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie kurz das Problem oder Ihr Anliegen und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an mp2@mp2.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf www.mp2.at".


MP2 IT-Solutions: Wir sind für Sie da. Unsere Kontaktdaten.

MP2 IT-Solutions GmbH

Firmensitz:
Hasnerstraße 123/4.OG, 1160 Wien
E-Mail: www.mp2.at
Weitere Details, siehe Impressum

Durchsetzungsverfahren: Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen, siehe Kontaktformular der Beschwerdestelle. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.


Digital Accessibility: Welche Kriterien und Stufen gibt es?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Sie basieren auf 4 Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit & Robustheit. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die WCAG in drei Konformitätsstufen unterteilt:

  • Stufe A: Grundlegende Anforderungen nach WCAG – das Minimum an digitaler Barrierefreiheit.
  • Stufe AA: Standardstufe – gesetzlich vorgeschrieben, wenn Barrierefreiheitsgesetz zutrifft – und für die meisten Websites erforderlich.
  • Stufe AAA: Höchste Stufe – maximale Barrierefreiheit, oft schwer flächendeckend umzusetzen.

Das Barrierefreiheitsgesetz verlangt in der Regel die Stufe AA. Die WCAG helfen, Barrierefreiheit strukturiert umzusetzen und die Nutzbarkeit für alle zu verbessern. Und hier ein kurzer Überblick über aktuelle Gesetze und Richtlinien:

MP2 IT-Solutions & VÖSI Special Interest Group Accessibility in ICT

Wir sind Mitbegründer der Special Interest Group Accessibility in ICT im Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI) und engagieren uns unternehmensübergreifend für digitale Barrierefreiheit.