
Das neue Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce. Was ist zu tun.
Jetzt wissenswert! Ab dem 28. Juni 2025 treten mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz wichtige Änderungen für die digitale Barrierefreiheit in Kraft. Diese Information ist bewusst ausführlicher gestaltet, um die Neuerungen und deren Auswirkungen praxisnah zu erläutern. Wir von MP2 IT-Solutions möchten Sie dabei unterstützen, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und Ihre digitalen Angebote zukunftssicher zu gestalten.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Systeme wie auch Websites, Apps und digitale Dokumente (wie pdf) so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Voraussetzungen. Ziel ist es, allen Nutzer:innen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen zu ermöglichen.
Neues Gesetz: Wer ist betroffen – und wer nicht?
Das neue Barrierefreiheitsgesetz – in Kraft ab 28. Juni 2025 – richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) anbieten. Dazu zählen unter anderem Webshops, Buchungsplattformen, mobile Anwendungen und alle digitalen Services, die sich an Endverbraucher:innen richten. Ausnahmen gelten insbesondere für Kleinstunternehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen und
- entweder einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro erzielt wird.
Digitale Barrierefreiheit: die Mindestinhalte.
Folgende drei Faktoren gelten als Mindestinhalte für die digitale Barrierefreiheit:
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung oder Produkt:
Diese Informationen müssen in einem barrierefreien Format zugänglich sein. - Erklärung und Erläuterung zum Angebot:
Detaillierte Hinweise zur Durchführung sind erforderlich. - Nachweis der Barrierefreiheitsanforderungen:
Es muss dokumentiert werden, wie die Anforderungen erfüllt werden.
Wozu digitale Barrierefreiheit? Die Zielgruppen.
Ziel der Barrierefreiheit ist es, digitale Angebote für alle nutzbar zu machen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, diese können permanent, temporär oder situativ sein. Natürlich bringt digitale Barrierefreiheit eine bessere Usability sowie Suchmaschinenoptimierung mit sich.

Quellenabgabe: Microsoft Inclusive Guidebook
Welche Kriterien und Stufen gibt es?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Sie basieren auf 4 Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit & Robustheit. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die WCAG in drei Konformitätsstufen unterteilt:
- Stufe A: Grundlegende Anforderungen nach WCAG – das Minimum an digitaler Barrierefreiheit.
- Stufe AA: Standardstufe – gesetzlich vorgeschrieben, wenn Barrierefreiheitsgesetz zutrifft – und für die meisten Websites erforderlich.
- Stufe AAA: Höchste Stufe – maximale Barrierefreiheit, oft schwer flächendeckend umzusetzen.
Das Barrierefreiheitsgesetz verlangt in der Regel die Stufe AA. Die WCAG helfen, Barrierefreiheit strukturiert umzusetzen und die Nutzbarkeit für alle zu verbessern.
Barrierefrei – aber wie? Praktische Einblicke.
- Alternativtexte verwenden, damit Bilder und Links erkannt und vorgelesen werden
- ausreichender Kontrast sichert die Lesbarkeit von Texten und Grafiken
- vorhersehbares Verhalten bei Buttons und Links verhindert Irritationen
- Tastatur-Navigation ermöglicht die Bedienung ohne Maus
- Untertitel und Transkripte für Audio- und Videoinhalte bereitstellen
- strukturierte Inhalte mit klaren Überschriften und sauberem HTML -Code
- ausreichend Zeit für Nutzer:innen bei Interaktionen und Bestellvorgängen
- Maschinenlesbarkeit für die Unterstützung assistiver Technologien
- barrierefreie PDFs mit Tags für Screenreader aufbereiten
Wussten Sie?
Auch Newsletter und Dokumente (wie pdf) müssen barrierefrei sein. Hier sind drei wichtige Punkte für beide Formate:
Barrierefreie Newsletter
- Ein Newsletter sollte ohne Maus bedienbar sein.
- Texte müssen klar lesbar sein – auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
- Beschreiben Sie Bilder und Logos.
Barrierefreie Dokumente
- Bilder und Grafiken müssen mit Alternativtexten beschrieben werden.
- Texte müssen vergrößert werden können.
- Dokumente müssen mit Screenreadern kompatibel sein.
Digitale Barrierefreiheit – praktische Tipps für Layout, Design & Kontraste
- Die Schriftgrößen sind ausschlaggebend für gute Lesbarkeit.
- Strukturieren Sie die Inhalte.
- Beachten Sie: Texte als Bilder können nicht eingelesen werden.
- Formatieren sie die Texte linksbündig – verwenden Sie keinen Blocksatz.
- Berücksichtigen Sie Seeschwächen wie auch zB eine Rot/Grün-Schwäche.
- Achten Sie auf ausreichende Kontraste aller Elemente, wie Text und Bilder.
Digitale Barrierefreiheit – praktische Tipps für Content & Texte
- Erklären Sie Begriffe. Verwenden Sie keine kryptischen Abkürzungen.
- Schreiben Sie für Website und Newsletter in kurzen und einfachen Sätzen.
- Strukturieren Sie die Inhalte in prägnanten Über- und Unterüberschriften.
- Links erkennbar machen – meist sind diese andersfärbig und unterstrichen.
- Verwenden Sie aussagkräftige Buttons mit ausreichendem Kontrast.
Digitale Barrierefreiheit – praktische Tipps für die technische Umsetzung
- Mit professionellem responsive Design & Layout passt sich der Inhalt auf alle Ausgabegeräte bestens an.
- Verwenden Sie die richtige HTML-Auszeichnung, zB für Überschriften – Screen Reader können die Inhalte dann gut einlesen.
- Stellen Sie die Inhalte mit einer reinen Text-Version zur Verfügung.
- Markieren Sie Buttons, Trennlinien und Vieles mehr – so können Screen Reader dies erkennen und lesen diese Infos nicht ein.
Was ist konkret zu tun? MP2 ist für Sie da.

Albors Askari ist ihr persönlicher Ansprechpartner zum Thema Web-Accessibility. Gerne direkt unter albors.askari@mp2.at Kontakt aufnehmen.
Er empfiehlt folgende Vorgehensweise:
- Ist-Stand erfassen: Analyse Ihrer Websites, Dokumente und Prozesse
- Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit definieren, Projektplan erstellen
- technische und inhaltliche Anpassungen realisieren & Barrierefreiheit testen
Welche Gesetze sind relevant?
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), schützt vor Diskriminierung, gilt bereits seit 01.01.2006
- Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) für öffentliche Websites und Apps, gilt bereits seit 23.09.2020
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), ab 28.06. in Kraft und das auch für private Anbieter:innen von digitalen Produkten und Dienstleistungen
- technische Standards, wie WCAG und EN 301 549, definieren konkrete Anforderungen.
Für Sie zum Mitnehmen: wichtige Infos.

Eine Barrierefreiheits-Erklärung ist zu erstellen. Empfohlen wird ein separates Dokument oder Seite mit Verlinkung vom und zum Impressum.

Wir sind Mitbegründer der VÖSI Special Interest Group Accessibility in ICT und engagieren uns gemeinsam für digitale Barrierefreiheit..

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