Jetzt digital: eZustellung von behördlichen Nachrichten seit 1.1.2020 Pflicht

Am 1.1.2020 ist das „Recht auf elektronischen Verkehr“ mit Behörden in Kraft getreten. Behördenpost kann jetzt immer digital zugestellt werden. Alle Unternehmer sind zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet.

Gemäß §1a E-Government-Gesetz müssen organisatorische sowie technische Voraussetzungen geschaffen werden, um die eZustellung von Behördenpost zu ermöglichen. Davon ausgenommen: Unternehmer, die wegen der Unterschreitung der Umsatzgrenze (Kleinunternehmer) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind.

Wie funktioniert die eZustellung von Behördenpost?

Unternehmer müssen sich entweder direkt bei einem elektronischen Zustelldienst registrieren oder den Zugang zum Unternehmensservice-Portal (USP) freischalten. Alle behördlichen Schriftstücke können über das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ entgegengenommen werden. Dieses zentrale Postfach gilt für alle Behördenschreiben, ist rund um die Uhr online verfügbar und garantiert spamfrei.

Hier können Sie sich zur elektronischen Zustellung über „MeinPostkorb“ registrieren: 

Unternehmensservice-Portal


Wie läuft die eZustellung ab?

Über eine neue Zustellung wird per E-Mail in „MeinPostkorb“ informiert. Die Einstellungen im Detail nehmen Sie im Unternehmensservice-Portal vor. Es gibt auch die Möglichkeit, Abwesenheitszeiten (wie zB bei Urlaub) einzutragen.

Zsolt Briski, Leiter Controlling MP2

„Digitalisierung in der Verwaltung von Unternehmen kann zur massiven Erleichterung von internen Abläufen führen. Dabei werden nicht nur Zeit und Ressourcen gespart – es geht um Fehlervermeidung, die richtige Dokumentation sowie die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Bringen Sie klare Strukturen in die Komplexität.“


Zsolt Briski
Leiter Controlling MP2 IT-Solutions

 

FAQs zur eZustellung

Das Informationsportal der Wirtschaftskammer bietet umfassende Infos rund um die eZustellung von Behördenpost und beantwortet häufig gestellte Fragen punktgenau. Hier finden Sie, wen die eZustellung tatsächlich betrifft und welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen.

FAQ e-Zustellung

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